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Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
• Regelmäßige Teilnahme am Training (weniger als 25% Fehlstunden)
• Auswendig gelerntes und beherrschtes Prüfungsprogramm.
• Ausreichende Leistungen im Training.
• Ein der Dojo-Ordnung entsprechendes Verhalten beim Training.
• Gültige Jahressichtmarke im Jiu-Jitsu Pass.
• Entsprechende Anzahl Lehrgänge im letzten Halbjahr vor der Prüfung.
• Bezahlte Prüfungsgebühr.
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Die Trainer entscheiden über die Zulassung!
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